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   BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60   

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https://dejure.org/1961,6344
BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60 (https://dejure.org/1961,6344)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1961 - 1 StR 552/60 (https://dejure.org/1961,6344)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1961 - 1 StR 552/60 (https://dejure.org/1961,6344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfbarkeit einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung in der Revision - Protokollrüge wegen Nichtnachprüfung der Verlesung von Urkunden - Vorteilsgewährung oder Vorteilsstreben bei der schweren Bestechung - Pflichtwidrigkeit der Amtshandlung eines Ermessensbeamten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    (In den Fällen BGSt 9, 69; 61, 317; BGHSt 3, 368 ergab sich der beanstandete Verfahrensfehler aus dem Protokoll).

    Im übrigen könnte auf die Maßnahme des Vorsitzenden die Revision nur gestützt werden, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger hierüber einen Beschluß des Gerichts herbeigeführt hätten (§ 238 Abs. 2 StPO; BGHSt 3, 368; RG GA 46, 337).

  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    Für den Tatbestand der schweren Bestechung ist dies nicht ausreichend, vielmehr ist es, wie die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hervorhebt (vgl. BGHSt 15, 88, 91 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; BGH 2 StB 177/60 vom 27. Oktober 1960, NJW 1961, 469 Nr. 18), unerläßlich, daß die Vorteilsgewährung oder das Vorteilsstreben sich auf eine pflichtwidrige Handlung bezieht.

    Die Begehung der pflichtwidrigen Handlung gehört nicht zum Tatbestand der schweren Bestechung (BGHSt 15, 88, 97) [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60].

  • BGH, 02.07.1957 - 5 StR 107/57
    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    Die Revision verweist auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1957, 1527 = BGHSt 10, 342 und bringt vor: Die Strafkammer habe den zu erforschenden Sachverhalt in einzelne Teilakte aufgegliedert.

    Der dem Urteil BGHSt 10, 342 zugrunde liegende verfahrensrechtliche Sachverhalt war übrigens anders gelagert als der vorliegende Fall.

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    Daß die Strafkammer an einen Zeugen weitere Fragen hätte stellen müssen, kann mit der Revision nicht gerügt werden (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    Für den Tatbestand der schweren Bestechung ist dies nicht ausreichend, vielmehr ist es, wie die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hervorhebt (vgl. BGHSt 15, 88, 91 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60]; BGH 2 StB 177/60 vom 27. Oktober 1960, NJW 1961, 469 Nr. 18), unerläßlich, daß die Vorteilsgewährung oder das Vorteilsstreben sich auf eine pflichtwidrige Handlung bezieht.
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    Sie ist auch deshalb unzulässig, weil sie im Grunde eine Protokollrüge darstellt (BGHSt 7, 162), da sie offenbar daraus hinausläuft, daß sich die Verlesung nicht aus dem Protokoll ergebe.
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    Soweit im übrigen zu verschiedenen Punkten gerügt wird, das Gericht habe seine Aufklärungspflicht verletzt, sind die Rügen unzulässig, weil der Beschwerdeführer nicht angibt, welche Beweismittel das Gericht zur weiteren Aufklärung noch hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    Diese Ausführungen sind ersichtlich von den in der späteren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 74, 251 und 77, 75) enthaltenen Wendungen beeinflußt, daß ein Ermessensbeamter schon dadurch gegen seine Amtspflicht verstoße, daß er an seine Ermessensentscheidung nicht unbefangen, sondern, mit der inneren Belastung herangehe, die für ihn in dem gewährten oder erwarteten Vorteil liege, weil durch eine solche Belastung sein Urteil regelmäßig getrübt werde.
  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    Seine Entscheidung ist in der Revision nur darauf nachprüfbar, ob sie von Rechtsirrtum beeinflußt ist (BGHSt 9, 71, 72) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55].
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.1961 - 1 StR 552/60
    Von der im den §§ 243, 244 Abs. 1 StPO angeordneten Reihenfolge kann jedoch in Einzelheiten abgesehen werden, wenn Zweckmäßigkeitsgründe dafür sprechen, der Aufbau der Hauptverhandlung im ganzen gewahrt bleibt und die Beteiligten nicht widersprechen (vgl. BGHSt 3, 384; RGSt 60, 179, 182; 53, 176, 178).
  • RG, 31.08.1940 - 3 D 202/40

    1. Zum Begriffe des Beamten i. S. des § 359 StGB. 2. Der Tatbestand der schweren

  • RG, 22.04.1926 - II 101/26

    1. Steht der § 339 StPO. der Revisionsrüge der Staatsanwaltschaft entgegen, daß

  • RG, 03.01.1919 - IV 1177/18

    Darf der Schwurgerichtsvorsitzende in der Hauptverhandlung "Tatsachen, die von

  • BGH, 16.03.1965 - VI ZR 211/63

    Zahlung von Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen beider Angeklagten durch Urteil vom 14. März 1961 - 1 StR 552/60 -.
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